Die Ausübung des Ehrenamts der Schöffin oder des Schöffen darf nicht länger durch eine willkürlich festgelegte Altersgrenze begrenzt werden, fordern die FREIE WÄHLER Hessen. „Die Altersgrenze bei der Berufung von Schöffen in Strafsachen auf das vollendete 70. Lebensjahr festzulegen ist weder mit deutschem noch europäischem Recht vereinbar!“, empört sich Engin Eroglu, Mitglied des Europäischen Parlaments und Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen. Die Altersbegrenzung, dass Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Schöffenamt berufen werden können, wurde 1974 in Paragraf 33 (2) des Gerichtsverfassungsgesetzes festgelegt.
Die FREIE WÄHLER fordern nun, die Altersbegrenzung kurzfristig aufzuheben um die Potentiale des Alters für dieses Ehrenamt nutzen zu können. „Die Regelung führt dazu, dass derzeit in Deutschland 16 Prozent der Bevölkerung daran gehindert wird, ihre verfassungsgemäßen Bürgerrechte auszuüben. Dies steht nicht im Einklang mit der Entwicklung der Gesellschaft, in der es durch medizinischen Fortschritt und Verbesserung der Lebensbedingungen immer mehr ältere Menschen gibt. Dem muss Rechnung getragen werden und dazu passt eine solche Altersgrenze nicht!“, so Eroglu.
Überzeugt sind die FREIE WÄHLER Hessen davon, dass das Lebensalter als Abgrenzungskriterium für körperliche und geistige Leistung aktuell als auch in Zukunft nicht mehr geeignet ist. „Wir müssen uns auf eine individuelle Betrachtung umstellen. Wir FREIE WÄHLER wollen bestehende Altersobergrenzen abschaffen, damit sich ältere Menschen mit ihren Fähigkeiten in die Gesellschaft einbringen können“, erklärt Engin Eroglu abschließend. (ts)