In Ausgabe 39/2020 der Poppenhausener Nachrichten wurde von Seiten des Rathauses der Artikel „Kinderbetreuung und Kinderbildung in der Gemeinde Poppenhausen“ veröffentlicht. Anlass dafür war die Anfrage der FREIEN WÄHLER Poppenhausen zur Entscheidungspraxis bei der Vergabe der Kindergartenplätze zwischen der katholischen Kindertagesstätte St. Elisabeth und der gemeindlichen Einrichtung RhönKinder-Haus.
Mehrere Familien informierten uns darüber, dass von Seiten des Rathauses der Elternwunsch nicht berücksichtigt wurde, obwohl ausreichend Betreuungsplätze in der Wunsch-Kita zur Verfügung gestanden hätten. Ihnen sei die Zusage für das RhönKinder-Haus verwehrt worden, weil sie vor einem Jahr das Bürgerbegehren unterschrieben hatten. Eine weitere Familie berichtete vom umgekehrten Versuch der Gemeinde, statt dem Elternwunsch St. Elisabeth die Kinder dem Rhönkinder-Haus zuzuweisen, trotz freier Plätze in St. Elisabeth. Weil sich diesbezüglich deutlicher Unmut regt, wollten wir als FREIE WÄHLER zur Klärung des Sachverhaltes beitragen und stellten folgende Anfrage an den Gemeindevorstand:
Schreiben der FREIEN WÄHLER Poppenhausen an Gemeindevorstand vom 4.9.2020
Als Antwort auf dieses Schreiben haben wir am 25.9.20 per Email einen Artikel erhalten, der zu diesem Zeitpunkt bereits in den Poppenhausener Nachrichten veröffentlicht war. In dieser Antwort seitens des Bürgermeisters wird lediglich von „begrenzten Aufnahmemöglichkeiten im RhönKinder-Haus“ gesprochen“. Die Frage, ob es weitere Kriterien gibt, wurde nur dahingehend beantwortet, dass es wohl weitere „Kriterien“ gebe. Genannt wird aber dann lediglich die „Berücksichtigung von Geschwisterkindern“.
Unsere Fragen wurden somit nicht umfassend und klar beantwortet. Deswegen möchten wir weitere Fragen in den Raum stellen:
- Warum wird der Elternwunsch nicht direkt akzeptiert, so wie es in anderen Gemeinden selbstverständlich ist? (Wer zuerst kommt, erhält die Zusage zur gewünschten Einrichtung, sofern ein Platz frei ist.)
- Warum muss überhaupt eine zentrale Vergabe mit Erst- und Zweitwunsch über das Rathaus erfolgen? Auch dies ist andernorts unüblich.
- Ist es im Hinblick auf demokratische Standards hinnehmbar, die Unterschriftenliste eines Bürgerbegehrens nachträglich für Entscheidungen zugunsten oder zum Nachteil von Bürgern zu instrumentalisieren?
Gemeinsam für ein gutes und vorbehaltloses Zusammenleben in unserer Gemeinde.
Die FREIEN WAEHLER Ortsvereinigung Poppenhausen Wasserkuppe
Sollten Sie einen Beitrag oder eine Meinung, mit dem Ziel der weiteren Klärung dieses Themas an uns richten wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.